Der Hessische Fußball-Verband e.V. hat in seiner Verbandsvorstandssitzung den Weg für gemischt-geschlechtliche Teams freigemacht. Grundlage dafür ist ein Pilotprojekt, das der DFB-Vorstand im Juni ins Leben gerufen hat. In einem Zeitraum von 48 Monaten soll das Gemischte Spielen ausprobiert werden. Über die Verankerung in der DFB-Spielordnung ist es damit den Regional- und Landesverbänden zur Flexibilisierung des Spielbetriebs möglich, für ihre Spielklassen Pilotprojekte zum Gemischten Spielen durchzuführen.
„Besonders in ländlichen Regionen können Frauen durch diese Regelung wohnortnah Fußballspielen. Das Spielrecht in Herrenmannschaften bietet den Frauen eine weitere Möglichkeit, ihren Verein zu unterstützen“, erklärte Lena Nöding, Vorsitzende des Verbandsausschusses für Frauen- und Mädchenfußball.
Hier der genaue Wortlaut des § 109a der HFV-Spielordnung:
Nr.1:
Der Hessische Fußball-Verband führt im Rahmen eines Pilotprojektes das Spielen von gemischten Mannschaften, Frauen in Herren-Mannschaften ein und ermöglicht damit den Einsatz von Frauen in Herren-Mannschaften.
Nr.2:
Spielerinnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag in Herren-Mannschaften in allen Pflicht- und Freundschaftsspielen eingesetzt werden. Zudem in allen Spielen in der Halle, im Futsal-Ligaspielbetrieb der Herren sowie im Breitenfußball.
Nr.3:
Die Spielberechtigung für den Einsatz in Wettbewerben und Spielklassen der Herren gemäß Nr. 2 der Vorschrift, ist als Sonderspielrecht mit dem dafür vorgesehenen Formular zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung.
Nr.4:
Das Spielrecht der Spielerin in Frauen-Mannschaften bleibt von der Erteilung des Zweitspielrechts für Herrenmannschaften unberührt.
Nr.5:
Zudem kann das Spielrecht für Herren-Mannschaften auch als Zweitspielrecht im Sinne des § 109 der Spielordnung erteilt werden. Allerdings auch für untere Mannschaften im Bereich der Kreisebene.
Nr.6:
Das Pilotprojekt tritt zum 01. Juli 2023 in Kraft und endet am 30. Juni 2026.
Nr.7:
Der Einsatz von Spielerinnen in unteren Mannschaften der Herren erfolgt unter Beachtung des § 61 der Spielordnung.
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