Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Beschuldigten gegen die Verurteilung des 40-jährigen Eritreers, der im Juli 2019 eine Mutter und ihr Kind im Frankfurter Hauptbahnhof vor einen Zug gestoßen hatte, als unbegründet und eine Revision der Nebenklägerin, mit der diese die rechtliche Einordnung der zu ihrem Nachteil begangenen Tat als Körperverletzung und nicht als Tötungsversuch gerügt hat, als unzulässig verworfen.

Mit einem Darlehen von circa 900.000 Euro und einem Finanzierungszuschuss von circa 360.000 Euro beteiligt sich das Land am Bau von sieben Wohnungen für Mieter mit geringem Einkommen in Frankfurt.

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