In den vergangenen Wochen wurde es deutlich: Die neuen Regelungen für die Grundsteuer treffen mit voller Wucht nicht nur Hausbesitzer, sondern auch deren Mieter. Die Behördenmühlen mahlen langsam – aber sicher. So könnte man das 2019 vom damaligen Finanzminister Olaf Scholz gestartete „Reformprojekt Grundsteuer“ charakterisieren.
Ein Jahr zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner unglaublichen Güte und Weisheit festgestellt, das über Jahrzehnte bewährte Verfahren die Grundsteuer auf der Basis von „Einheitswerten“ zu erheben, verstoße plötzlich gegen das Grundgesetz.
Mit einem Parforce-Ritt über den juristischen Paragraphen-Dschungel aber ohne wirklich praktische Erfahrung im Umgang mit der Grundsteuer erklärten die RichterInnen in ihrem purpurnen Ornat, dass jetzt alles gerechter zu werden habe. Als ob das Recht jemals einen echten Bezug zur Gerechtigkeit gehabt hätte. Schon damals gab es viele kritische Stimmen, wonach es vielmehr um eine klammheimliche Verbesserung der Staatsfinanzen gehen würde und die Änderung bei der Grundsteuer ein trefflicher Vorwand sei, den Bürgern wieder einmal tief in die Taschen zu greifen. Der Zusicherung des damaligen Finanzministers, wonach die Reform „aufkommensneutral“ sein würde, dem schenkten nur wirklich naive Gemüter glauben, denn die neue Bewertungsgrundlage ignoriert wesentliche Faktoren wie Hanglage, Lärmbelästigung oder den Ausblick, alles Kriterien, die entscheidend für den tatsächlichen Wert eines Grundstücks sein sollten. Eine einheitliche, transparente Grundlage war mithin nicht in Sicht.
Jetzt, nachdem die Hausbesitzer die geforderten Angaben dem Fiskus übermittelt haben und die ersten Bescheide ergangen sind, zeigt das Ergebnis teils groteske Unterschiede, selbst bei Grundstücken, die nur wenige Meter auseinanderliegen. Wie absurd dieses System ist, zeigt der Fall der Brüder Peter und Marco Spethmann. Zwei identische Grundstücke am Berliner Stadtrand, getrennt nur durch eine Hecke. Und doch klaffen die Steuerbescheide weit auseinander. Peter, der lediglich eine Gartenlaube besitzt, sieht sich plötzlich mit einer Steuerlast von 546 Euro konfrontiert. Vor der Reform waren es bescheidene 22 Euro. Sein Bruder Marco, der auf seinem Teil ein Einfamilienhaus errichtet hat, kommt vergleichsweise glimpflich davon: Seine Grundsteuer beträgt nun 348 Euro.
Auch eine Studie des Verbandes Haus & Grund präsentiert alarmierende Zahlen. Hohe Mehrbelastung für den Großteil der Bürger ergeben sich durch die Neubewertung der Grundstücke. Weil die Grundsteuer zudem in die Umlagen einfließt, müssen auch Mieter Mehrkosten tragen.
Diese sogenannte Reform ist ein weiterer Mosaikstein in dem Puzzle, das da lautet: Staat und Justiz sind nicht vertrauenswürdig. Das Vorgehen vom Fiskus und der Justiz wirkt auf viele Betroffene daher wie ein schlechter und besonders teurer Scherz.
Zum Autor
Im Jahre 1971 startete Hans-Jörg Vogler (74) als nebenberuflicher Vereinsberichterstatter seine journalistische Karriere. Nach Stationen als Redaktionsleiter und Publizist mehrsprachiger, internationaler Kundenmagazine sowie als Autor von mehreren Büchern ist der gelernte Redakteur bis heute als "Freier Autor" aktiv. Von 1977 bis 2001 gehörte Vogler - mit einer kurzen Unterbrechung - als CDU-Abgeordneter dem Main-Kinzig- Kreistag an und war zehn Jahre lang CDU-Fraktionsvorsitzender in Erlensee. Partei und aktiver Politik hat er vor mehr als 20 Jahren den Rücken gekehrt. Er lebt heute mit seiner Familie in Biebergemünd.
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