Hessen ermöglicht Corona-Öffnung

Hessen
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In der Plenardebatte zur Regierungserklärung von Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte die Vorsitzende der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Ines Claus:

„Seit über zwei Jahren schränkt die Corona-Pandemie unser bis dahin gewohntes Leben in vielfältiger Weise ein. Dank der sich abschwächenden Virus-Variante und dem Großteil der Bevölkerung, der sich nicht nur hat impfen lassen, um sich und andere zu schützen, sondern sich auch an die bisherigen Regeln gehalten hat, sind nun Öffnungsschritte möglich. Die Schritte erfolgen besonnen und achtsam hin zurück zur Normalität, um unser Gesundheitssystem und die, die darin um Menschenleben gekämpft haben, nicht zu überfordern und in diesem Pandemie-Marathon noch auf der vermeintlichen Zielgeraden zu straucheln.

Das hessische Corona-Kabinett hat deshalb gestern auf Basis der Bund-Länder-Beschlüsse das „Drei-Stufen-Modell“ mit den Öffnungsschritten für unser Land beschlossen, das in der dritten Stufe ab dem 20. März 2022 die tiefgreifenden Schutzmaßnahmen aussetzt. Vorrangiges Ziel ist es, eine klare Öffnungsperspektive zu geben. Vor allem auch für diejenigen, die in den vergangenen beiden Jahren besonders unter den Einschränkungen zu leiden hatten. Statt einer Vielzahl an Regeln gilt dann: Abstand halten, in Innenräumen Maske tragen und die 3G-Regel dort anwenden, wo keine Masken getragen und Abstände eingehalten werden können. In diesen Bereichen haben dann weiterhin nur Geimpfte, Genesene sowie Getestete Zutritt.

Wichtig ist meiner Fraktion und mir auch, dass mit den Lockerungen in gut vier Wochen auch die Maskenpflicht ab dem 7. März im Unterricht entfällt. Jeder, ganz gleich ob Schüler oder Lehrer, der sich dabei unwohl fühlt, kann selbstverständlich weiterhin eine Maske tragen. Sorgen bereitet uns indes, dass die Ampelregierung im Bund nach wie vor in der Frage der Corona-Bekämpfung zerstritten ist und den Ländern die Instrumente, die für ein mögliches Aufflammen der Pandemie im Spätsommer oder Herbst nötig wären, nicht zur Verfügung stellt. Eine Rechtsgrundlage ist dringend notwendig, um etwaige grundlegende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerungen wieder ermöglichen zu können.“



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