Planfeststellungsbeschluss für Umspannanlage Bischofsheim

Hessen
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Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat das Planfeststellungsverfahren für den Bau der 380-kV Höchstspannungsfreileitungs­einführungen in die Umspannanlage Bischofsheim abgeschlossen.

Mit der Herstellung des Anschlusses wird die schrittweise Stilllegung der Kraftwerke Mainz Wiesbaden mit Strom aus dem Übertragungsnetz der Amprion GmbH ausgeglichen und die Versorgung der Landeshauptstädte Mainz und Wiesbaden sowie der Städte Bischofsheim, Rüsselsheim, Ingelheim und Budenheim in der Region sichergestellt. Der Planfeststellungsbeschluss kann von den Bürgerinnen und Bürgern ab dem 21. Februar eingesehen werden.

Die Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses wird nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Die planfestgestellten Unterlagen und der Planfeststellungsbeschluss werden in der Zeit vom 21.02. bis einschließlich 07.03.2022 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de – Rubrik: „Presse àÖffentliche BekanntmachungenàEnergienetze“) veröffentlicht. Die Planunterlagen einschließlich Beschluss liegen zudem im gleichen Zeitraum auch bei den Kommunen Bischofsheim und Rüsselsheim zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabenträgerin und den Verfahrensbeteiligten, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist, mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt, Paragraph 74 Absatz 4 Satz 3 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG).



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