Suchthilfeeinrichtung „die Fleckenbühler“ gesichert

Hessen
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Hessen unterstützt den Träger der Suchthilfeeinrichtung „die Fleckenbühler“ künftig jährlich mit bis zu 800.000 Euro, um den weiteren Betrieb sicherzustellen.

„Ich freue mich, dass wir eine tragfähige Lösung für den Fortbestand der Fleckenbühler gefunden haben“, betont Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. „Das Ergebnis ist ein Gewinn für suchtkranke Personen, die bei den Fleckenbühlern eine besondere Gemeinschaft finden. Hier finden Menschen einen Platz, die suchtkrank waren und wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, weil sie es hier geschafft haben ‚clean‘ oder ‚trocken‘ zu leben.“

Seit 2018 hat das Land den Fortbestand der Einrichtung vorläufig mit einer Übergangsfinanzierung gesichert, die notwendig wurde, nachdem die bisherige Finanzierungsgrundlage der beiden Einrichtungen der Fleckenbühler in Frankfurt am Main und Cölbe aufgrund geänderter bundesgesetzlicher Rahmenbedingungen nicht mehr gegeben war.

„Die Einrichtungen der Fleckenbühler sind ein wichtiger Baustein des hessischen Suchthilfesystems, deshalb wollen wir sieerhalten. Sie ergänzen anderen hessische Suchthilfeangebote, weil eine Aufnahme rund um die Uhr ohne Vorbedingungen und ohne Kostenübernahmezusage gewährleistet wird“, so Klose weiter. Gemeinsam haben daher das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, die Einrichtung selbst und mögliche Sozialversicherungsträger aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Stadt Frankfurt eine tragfähige Finanzierungsgrundlage erarbeitet. Zugrunde liegt ein neues Konzept, das den Besonderheiten des speziellen Arbeitsansatzes der Fleckenbühler gerecht wird.

„Nach dem Gerichtsurteil wurde deutlich, dass Fleckenbühl nur mit großer Veränderungsbereitschaft langfristig gesichert werden konnte. Die Fleckenbühler haben ihr Konzept im Sinne einer Stärkung der Autonomie der Bewohner und einer offenen Arbeitsmarktorientierung verändert und das Land hat sich mutig und entschieden zu dem besonderen Ansatz der Selbsthilfe bekannt. Ich danke allen für diesen Mut zur Veränderung und den gemeinsamen Willen, den besonderen Ansatz von die Fleckenbühler, der nicht nur für die Menschen in der Region Frankfurt und Marburg-Biedenkopf wichtig ist, nachhaltig und im Sinne der Menschen zu sichern, so Marian Zachow, Erster Kreisbeigeordneter des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

„Ich bin sehr zufrieden, dass wir gemeinsam eine tragfähige Lösung für die künftige Finanzierung des Angebots geschaffen haben“, freut sich Frankfurts Sozialdezernentin Elke Voitl. „Dadurch haben Mitarbeitende und Bewohnerinnen und Bewohner Sicherheit und können planen. Die Biografien von Menschen sind so verschieden wie ihre Bedürfnisse. Jeder und jede muss einen eigenen Weg aus der Sucht finden. Dem wollen wir in Frankfurt mit einem vielfältigen Angebot Rechnung tragen. Die Selbsthilfeeinrichtung Fleckenbühl verfolgt dabei mit ihren klaren Regeln und ihrer starken Gemeinschaft einen etablierten und für viele Menschen erfolgsbringenden Ansatz.“

„Wir freuen uns, dass es uns nun doch noch zum Abschluss des vergangenen Jahres gelungen ist, eine Lösung für das Problem der Fleckenbühler Finanzierung gefunden zu haben. Dank des Einsatzes – insbesondere des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration – konnte eine zufriedenstellende Einigung zwischen allen Beteiligten erzielt werden“, freut sich auch Vorstand Roland Meyer. „Mit diesem Ergebnis ist sichergestellt, dass wir unsere Suchthilfearbeit weiterführen können.“

Gemäß Konzept unterteilt sich der Aufenthalt der suchtkranken Menschen in eine sechs Monate dauernde Orientierungsphase und in die sich anschließende, auf maximal 18 Monate begrenzte Stabilisierungs- und Eingliederungsphase. Die Mittel des Landes finanzieren künftig in der Orientierungsphase die anteiligen Kosten der Unterkunft, der Verpflegung, der Betreuung und die Krankenkassenbeiträge der aufgenommenen Menschen mit Suchtproblemen. Für die Kosten der sich anschließenden 18 Monate dauernden Stabilisierungs- und Eingliederungsphase kommen die örtlichen Sozialhilfeträger bzw. Jobcenter im Landkreis Marburg-Biedenkopf bzw. der Stadt Frankfurt am Main auf.

Die Einrichtung setzt auf Selbstverwaltung. Jeder trägt nicht nur zur eigenen Gesundung, sondern auch zum Funktionieren der gesamten Einrichtung bei. Durch die Mitarbeit auf dem Hof und die positiven Vorbilder von ehemaligen Abhängigen sollen die Selbstheilungskräfte der Suchtkranken gestärkt werden. Dabei wird bewusst auf den Einsatz von medizinischem und therapeutischem Fachpersonal verzichtet. Zudem müssen sich die Suchtkranken an feste Regeln halten – es dürfen keine Drogen und Zigaretten konsumiert werden. Zusätzlich verpflichten sich die Betroffenen, auf Gewalt oder die Androhung von Gewalt zu verzichten.



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