Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) äußerte sich am Montag zur Vorlage eines Referentenentwurfs durch Bundesjustizminister Dr. Buschmann (FDP) zur Abschaffung von § 219a StGB.
„Ich sage ‚ja‘ zur Information, aber ‚nein‘ zur bedenkenlosen Propagierung und Kommerzialisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Eine Abtreibung sollte die Ultima Ratio am Ende eines ausführlichen Informations- und Abwägungsvorgangs im Falle einer (ungewollten) Schwangerschaft sein. Die Streichung von § 219a StGB unterläuft die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass in dieser wichtigen Phase eine ergebnisoffene, aber zielgerichtet auf Fortsetzung der Schwangerschaft ausgerichtete Beratung gewährleistet werden muss“, so die Justizministerin.
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