Änderung des hessischen Dienstrechts

Hessen
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Christian Heinz, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Vorsitzender des Innenausschusses, sagte zum 3. Dienstrechtsänderungsgesetz:

„Das Dienstrecht wird regelmäßig auf Praxistauglichkeit überprüft und dementsprechend von Zeit zu Zeit angepasst. Mit dem 3. Dienstrechtsänderungsgesetz (DRÄndG) schaffen wir zahlreiche spürbare Verbesserungen für die rund 150.000 Landesbediensteten in Hessen. Mit den Änderungen ist und bleibt Hessen ein attraktiver, moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber. Besonders wichtig ist die gesetzliche Verankerung einer Angriffsentschädigung in Höhe von 2.000 Euro für diejenigen Landesbeschäftigten, die Opfer eines Angriffs geworden sind. Leider werden Beschäftigte im öffentlichen Dienst immer häufiger Ziel von Gewaltattacken. Hiervon sind besonders die Einsatzkräfte im Polizei-, Rettungs- und Feuerwehrdienst betroffen, die tagtäglich für Sicherheit und Schutz in unserem Land sorgen, sei es bei Großereignissen oder im alltäglichen Dienst. Aber auch die Übergriffe auf Beschäftigte im Justizdienst, in der Finanzverwaltung und sogar in der allgemeinen Verwaltung haben zugenommen.

Des Weiteren schaffen wir die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines neuen Laufbahnzweigs „Digitale Verwaltung“, um leichter IT-Fachkräfte für eine smarte Landesverwaltung und die Chancen der Digitalisierung zu gewinnen. Das Land stärkt außerdem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit, die Probezeit aufgrund von Elternzeit zu verlängern. Durch die Anhebung des Höchstalters für Bewerberinnen und Bewerber für den gehobenen Polizeivollzugsdienst von 32 auf 36 Jahre sowie die Ermöglichung einer einmaligen erneuten Teilnahme am Auswahlverfahren nach Ablauf von drei Jahren, möchten wir noch mehr qualifizierte Bewerber als bisher für den Polizeidienst in Hessen gewinnen.

Im Reise-, Beihilfen- und Urlaubsrecht kommen Änderungen den Landesbediensteten zu Gute: Die Wegstreckenentschädigung soll auch bei der Benutzung privater Elektrofahrräder gelten, der Beihilfebemessungssatz wird für alle Anwärterinnen und Anwärter auf 70 Prozent für ambulante Aufwendungen und 85 Prozent für stationäre Aufwendungen angehoben und der Urlaub wird bei nahtlosem Wechsel vom Arbeitnehmer- ins Beamtenverhältnis beim gleichen Dienstherrn neu berechnet. Schließlich wird die Sitzungsteilnahme von Personalratsmitgliedern mittels Video- oder Telefonkonferenz dauerhaft im Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) verankert, da sich diese Form der digitalen Teilnahme während der Corona-Pandemie als praxistaugliches und hilfreiches Instrument für die Geschäftsführung der Personalräte bewährt hat.

Nachdem nahezu alle anderen hessischen Sicherheitsbehörden von politischen Beamten geführt werden, wird künftig auch die Leitung des Landeskriminalamts (LKA) in dieser Position besetzt. Die fortdauernde Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Zielen der Landesregierung muss genau wie beim Landespolizeipräsidenten, dem Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz und den Präsidenten der Flächenpräsidien gewährleistet sein. Selbstverständlich sind auch politische Beamte allein Recht und Gesetz verpflichtet. Der neue Präsident des LKA, Andreas Röhrig, ist ein hoch anerkannter Polizeibeamter, dessen Berufung von breiten Zuspruch begleitet wurde. “



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