Übertragung Tarifvertrag auf die Beamten

Hessen
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CDU und Grüne wollen den hessischen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst per Gesetzesinitiative auch auf die Landesbeamten übertragen.

In der Plenardebatte sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Bauer, dazu:

„Hessen ist mit seinem landesspezifischen Tarifvertrag ein attraktiver Arbeitgeber. Wir verbessern kontinuierlich die Arbeitsbedingungen und bieten unseren Landesbediensteten bundesweit einmalige Vorteile, wie das kostenlose Jobticket oder die Übernahmegarantie für Azubis. Alle Landesmitarbeiter fahren in Hessen weiterhin kostenlos Bus und Bahn. Die im Gesetzentwurf von CDU und Grünen vorgesehene Anpassung der Besoldung und Versorgung erfolgt in einer zeitgleichen und systemgerechten Orientierung an dem Tarifabschluss TV-Hessen vom 15. Oktober 2021 (+ 4,0 % über 28 Monate).

Damit steigen die Bezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Hessen zum 1. August 2022 um 2,2 Prozent und zum 1. August 2023 um weitere 1,89 Prozent. Darüber hinaus ist die Gewährung einer Corona-Sonderzahlung für die aktiven Beamtinnen und Beamten in Hessen in Höhe von 1.000 Euro vorgesehen. Die Auszahlung soll in einem Betrag mit den Bezügen für Februar 2022 erfolgen. Anwärterinnen und Anwärter erhalten einen Betrag in Höhe von bis zu 500 Euro.

Das ist ein starkes Zeichen der Anerkennung der großen Leistung, die die Angestellten und Beamten des öffentlichen Dienstes – sei es in der Kinderbetreuung und der Gesundheitsfürsorge, der Justiz und Polizei, oder der allgemeinen Verwaltung – gerade in der Corona-Zeit vollbracht haben.“



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