Verlängerung des Staatsvertrages mit den Jüdischen Gemeinden

Hessen
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Zur Verlängerung des Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und den Jüdischen Gemeinden in Hessen erklärte der kirchenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Utter:

„Der Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und den Jüdischen Gemeinden ist ein verbriefter und besiegelter Ausdruck der Verantwortung für das jüdische Leben in Hessen. Wir als CDU-Fraktion freuen uns, dass die seit dem Jahr 1986 bestehende Vereinbarung heute um weitere fünf Jahre bis 2026 verlängert wurde. Hessen hat seinerzeit als erstes deutsches Bundesland nach der Shoah die Beziehungen zu den Jüdischen Gemeinden auf eine vertragliche Grundlage gestellt, die den Staatsverträgen und Konkordaten mit den großen christlichen Kirchen ebenbürtig war. Das Land hat mit diesem historischen Meilenstein ein klares Bekenntnis zu Erhalt und Pflege des jüdischen Kulturerbes abgegeben. Hessen hat sich damit zu seiner Verantwortung bekannt, einen Beitrag dazu zu leisten, die Voraussetzungen für jüdisches Leben auch materiell abzusichern. Dieser Verantwortung kommt das Land Hessen seit vielen Jahren durch die Unterstützung von Baumaßnahmen der jüdischen Gemeinden, durch – leider notwendige – Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz jüdischer Einrichtungen und durch anderes nach. Bis 2026 werden weitere 9,5 Millionen Euro dafür zur Verfügung gestellt. Durch die Verlängerung und Modifizierung des Staatsvertrages erhalten die Jüdischen Gemeinden auch künftig vier Millionen Euro pro Jahr an finanzieller Unterstützung. Darüber hinaus haben sich die Partner darauf verständigt, die Zusatzleistungen für den Landesverband und die Jüdische Gemeinde Frankfurt auf jährlich jeweils 800.000 Euro anwachsen zu lassen.“



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