Naturschutzinitiative: Wolf aus Hamburg umgehend freilassen

Hessen
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„Nach neuen Erkenntnissen steht fest, dass es keinen Angriff auf die verletzte Frau durch den Wolf gegeben hat. Zeugen und verschiedene Presseorgane teilen mit, dass der Wolf in Todesangst und beim Versuch zu flüchten, die gestürzte Frau lediglich mit seiner Pfote im Gesicht verletzt hat“, erklärte Roland Dilchert, Landessprecher der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in Niedersachsen und Hamburg.

„Damit stellen sich voreilige Pressemitteilungen von einem Biss und dass die Frau schwer verletzt worden wäre als unwahr heraus und sollten umgehend korrigiert werden. Erfreulicherweise konnte die Frau nach ambulanter Behandlung wieder entlassen werden“, erklärte die NI.

„Für die (dauerhafte) Entnahme aus der Natur, also die Tötung des Tieres, wäre lediglich § 45 Absatz 7 BNatSchG anwendbar. Hierfür müsste einer der dort stehenden Entnahmegründe einschlägig sein, was jedoch nicht der Fall ist. Das Tier war und ist völlig verängstigt. Es besteht keine Wiederholungsgefahr. Deshalb wäre eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfes rechtswidrig, was wir auch gerichtlich feststellen lassen würden“, betonten Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI und Roland Dilchert.

„Auch das neue Jagdrecht ist nicht anwendbar, weil es keine Jagdausübung in einer Pflegestation gibt. Wir erwarten die sofortige Freilassung des Tieres sowie ggf. die sofortige Zusendung der etwaigen Ausnahmegenehmigung durch die Behörden, um gegen diese umgehend gerichtlich vorgehen zu können“, fordert der Biologe und Ethologe Dr. Wolfgang Epple, Wissenschaftlicher Beirat der Naturschutzinitiative e.V. (NI).



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