Im Jahr 2025 sind insgesamt 40.270 Verfahren in Familiensachen vor den hessischen Amtsgerichten abgeschlossen worden. Das waren 1,6 Prozent oder 650 Verfahren mehr als im Jahr 2024. Im Vergleich zu 2015 gingen die Verfahren vor den hessischen Familiengerichten um 21,5 Prozent zurück. Damals hatte es noch 51.330 Verfahren gegeben.
Unter den im Jahr 2025 erledigten Verfahren endeten 60,0 Prozent bzw. 24.168 Verfahren mit einem richterlichen Beschluss. 10,1 Prozent bzw. 4.083 Verfahren wurden mit einem gerichtlichen Vergleich und 5,3 Prozent bzw. 2.136 Verfahren mit einer Rücknahme des Antrags abgeschlossen.
Die Zahl der Verfahren (insgesamt 1.624) vor den hessischen Familiengerichten, die im Jahr 2025 im Rahmen einer Berufung oder Beschwerde vom Oberlandesgericht beendet wurden, nahm im Vergleich zum Vorjahr um 5,7 Prozent zu.
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