Wölfin gilt bei erneutem Nachweis als sesshaft

Hessen
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Ein erneuter Nachweis der Wölfin GW4868f nach dem 17.03.2026 würde Sesshaftigkeit und somit Territoriumsbildung bedeuten.

Die aus Thüringen stammende Fähe wurde erstmals im Juni in ihrem Herkunftsterritorium nachgewiesen. Seit dem 17.09.2025 wurde die Wölfin nun drei Mal an Wildtierrissen und zuletzt einmal an einem Nutztierschaden genetisch nachgewiesen.  Die Nachweise erfolgten im Bereich zwischen Bad Hersfeld und Herringen (Werra). Sollte das Tier nach dem 17.03.2026 erneut nachgewisen werden, so würde die Wölfin nach den bundeseinheitlichen Standards als sesshaft gelten und in diesem Bereich ein neues Territorium ausgewiesen werden.

Das Wolfszentrum möchte darauf hinweisen, dass es aus fachlicher Sicht keinen Grund gibt auf Erholung im Wald in diesem Gebiet zu verzichten.

 

 



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