"NSU 2.0": Durchsuchung und Festnahme

Hessen
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Im Rahmen der durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen anonymer "NSU 2.0"- Drohschreiben zum Nachteil zahlreicher Personen des öffentlichen Lebens geführten Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit Kräften des Hessischen Landeskriminalamtes am 3. Mai 2021 eine Wohnung in Berlin durchsucht und eine Person aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Frankfurt am Main festgenommen.

Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen 53-jährigen erwerbslosen Mann deutscher Staatsangehörigkeit, der bereits in der Vergangenheit wegen zahlreicher - unter anderem auch rechtsmotivierter - Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist. Er war zu keinem Zeitpunkt Bediensteter einer hessischen oder sonstigen Polizeibehörde. Der Beschuldigte steht in dringendem Verdacht, seit August 2018 unter dem Synonym "NSU 2.0" bundesweit eine Serie von Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten verschickt zu haben. Bei den Adressaten handelte es sich überwiegend um Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit im Fokus der Öffentlichkeit stehen, darunter eine Rechtsanwältin aus Frankfurt am Main sowie Abgeordnete des Hessischen Landtags und des Bundestags.

Sehr aufwändige und zeitintensive gemeinsame Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und des Hessischen Landeskriminalamtes führten letztlich zur Identifizierung des Beschuldigten. Die Auswertung der bei der Durchsuchung sichergestellten Datenträger sowie die weiteren unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Bedrohung sowie der Beleidigung geführten Ermittlungen dauern an. Weitere Informationen werden, sobald es der Ermittlungsstand zulässt, zeitnah gegeben werden.

Anlässlich der Festnahme eines 53-jährigen deutschen Staatsbürgers im Komplex „NSU 2.0-Drohschreiben“ durch hessische Spezialkräfte in Berlin erklärt der Hessische Innenminister Peter Beuth (CDU): „Sollte sich der dringende Tatverdacht gegen den 53-jährigen Berliner bestätigen, ist das ein ganz herausragender Ermittlungserfolg der hessischen Strafverfolgungsbehörden. Das Team um den polizeilichen Sonderermittler Hanspeter Mener hat zehn Monate lang nichts unversucht gelassen, um den mutmaßlichen Täter aus der Anonymität des Darknets zu reißen. Die jahrelangen widerlichen Drohungen und Einschüchterungen gegen Personen des öffentlichen Lebens können nun in einem rechtsstaatlichen Verfahren geahndet werden. Wenn sich der Verdacht bewahrheitet, können Dutzende unschuldige Opfer sowie die gesamte hessische Polizei aufatmen. Die Drohschreiben hatten einen sehr schwerwiegenden Verdacht auf die Polizei gelenkt. Nach allem was wir heute wissen, war nie ein hessischer Polizist für die NSU 2.0-Drohmailserie verantwortlich. Wir müssen und werden aus diesem großen Erfolg aber weitere Lehren für unsere Sicherheitsbehörden ziehen. Die Ermittlungen werden mit der gleichen Beharrlichkeit und Akribie, die jetzt zum Erfolg geführt haben, fortgesetzt. Ich danke der Frankfurter Staatsanwaltschaft, dem Hessischen Landeskriminalamt und ganz besonders Hanspeter Mener und seiner AG211 für den unermüdlichen Einsatz.“



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