Hessische Initiative zum Schutz der Pressefreiheit

Hessen
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Zum internationalen Tag der Pressefreiheit am Montag hat Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) die hessische Gesetzesinitiative zum Schutz der Pressefreiheit vorgestellt.

Eva Kühne-Hörmann führte hierzu aus: „Journalistinnen und Journalisten sind immer häufiger massiven Beeinträchtigungen bei der Arbeit ausgesetzt. Gerade im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie kam es in letzter Zeit vermehrt zu Übergriffen. Das belegen auch aktuelle Zahlen einer Studie des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF). Nie zuvor in den sechs Jahren seit Beginn der Erhebung hat das ECPMF mehr Angriffe gezählt.“

„Die Pressefeindlichkeit einer breiten Allianz aus Verschwörungsgläubigen, Reichsbürgern, Neonazis und Esoterikern stellt eine große Gefahr für die Medienschaffenden dar. Da die Pressefreiheit einer der Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung ist, ist der Staat in der Pflicht. Dieser muss die Pressefreiheit schützen und Gefahren entgegenwirken, die einem freien und ungehinderten Presse- und Medienschaffen drohen. Es besteht legislativer Nachholbedarf, denn die Pressefreiheit findet derzeit keinen expliziten Schutz im Strafgesetzbuch“, so die Justizministerin weiter.

Nach der geltenden Rechtsalge werden körperliche und gewaltsame Übergriffe auf Pressevertreterinnen und Pressevertreter sowie Beleidigungen, Nötigungen und Bedrohungen auch jetzt schon durch das Strafrecht über die allgemeinen Vorschriften erfasst. Regelungslücken und Auslegungsschwierigkeiten gibt es jedoch bei gewaltlosen aber dennoch behindernden Eingriffen.

Eva Kühne-Hörmann stellte folgende Beispiele vor: „Auf einer Demonstration führt ein Journalistenteam mit Kamera und Mikrofon Interviews durch. Stellt sich eine Personengruppe daneben auf, um durch laute Sprechchöre und durch den Einsatz von Trillerpfeifen das Interview zu verhindern, ist dies nach geltender Rechtslage häufig straflos. Gleiches gilt, wenn eine Personengruppe Fahnen und Transparente vor eine Kamera hält, so dass keine Filmaufnahmen mehr gemacht werden können.“

„Ein weiteres Beispiel ist das folgende: Ein Übertragungswagen mit einem Reporterteam ist auf dem Weg, um über eine Demonstration zu berichten. Ein Demonstrant stellt sich mit ausgebreiteten Armen so auf die Fahrbahn, dass der Presse-PKW anhalten muss und keine Möglichkeit mehr hat, an ihm vorbeizufahren, ohne ihn zu gefährden. Dies ist derzeit straflos, weil kein körperlich wirkender Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes angewendet wird. Das Versperren des Weges ohne direkte körperliche Einwirkung ist mangels Gewalt straflos“, so die Justizministerin, die weiter ausführte: „Die Beispiele zeigen, dass nicht nur gewaltsame, sondern auch gewaltlose Störungen die freie Berichterstattung durch die Presse massiv behindern können. Zum Schutz der überragend wichtigen Pressefreiheit muss beides jedoch wirksam verhindert werden.“

„Der Internationale Tag der Pressefreiheit soll uns daran erinnern, welch herausragende Funktion eine freie Presse in einer demokratischen Welt hat. Ich setze mich daher dafür ein, dass im Strafgesetzbuch ein Tatbestand der „Störung der Tätigkeit der Presse“ aufgenommen wird. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag werde ich bei der nächsten Justizministerkonferenz im Sommer einbringen. Demnach soll strafbar sein, wenn die Tätigkeit von Journalistinnen und Journalisten unbefugt gestört wird und damit die Erfüllung deren Aufgaben im Sinne der Pressefreiheit behindert wird. Außerdem fordere ich noch höhere Strafen, wenn dies durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt passiert. Nur mit einem lückenlosen strafrechtlichen Schutz der Journalistinnen und Journalisten kann der derzeitigen Entwicklung wirksam entgegengewirkt werden“, erklärte die Justizministerin abschließend.



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