49 000 Jobs weniger im Niedriglohnsektor

Hessen
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Wie das Hessische Statistische Landesamt auf Basis der Verdiensterhebung für April 2023 mitteilt, ist die Anzahl der Jobs im Niedriglohnsektor in Hessen spürbar gesunken. Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Dritteln des mittleren Verdiensts entlohnt werden. Im April 2023 lag die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle bei einem Bruttostundenverdienst von 13,04 Euro.

In dieser Kategorie gab es in Hessen im April 2023 rund 497 000 abhängige Beschäftigungsverhältnisse. Damit wurden 16,0 Prozent aller Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt. Das waren 49 000 Jobs weniger als im April 2022: Damals hatten noch rund 546 000 Jobs (17,8 Prozent) unterhalb der damaligen Niedriglohnschwelle von 12,50 Euro brutto pro Stunde gelegen.

Mehr Frauen als Männer in Niedriglohnjobs

Die Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der Niedriglohnschwelle waren im April 2023 ungleich auf Frauen (276 000 Jobs) und Männer (221 000 Jobs) verteilt. In der Gruppe der Frauen wurden demnach 18,6 Prozent, in der Gruppe der Männer 13,7 Prozent aller Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt. Hauptursache für diesen Unterschied ist, dass Frauen häufiger in gering bezahlten Berufen und Branchen arbeiten. Im April 2022 war der Unterschied zwischen Frauen und Männern noch größer gewesen: Bei den Frauen hatte es 317 000 Jobs im Niedriglohnsektor gegeben, was einem Anteil von 21,9 Prozent entsprach. Bei den Männern war es mit 229 000 Jobs ein Anteil von 14,1 Prozent gewesen.

Lohnspreizung gesunken

Genauso wie der Anteil der Jobs mit Niedriglohn reduzierte sich auch die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden in Hessen von April 2022 auf April 2023: Die Besserverdienenden – definiert als das Zehntel aller Beschäftigten, das die höchsten Bruttostundenverdienste aufweist – verdienten im April 2023 pro Stunde 40,67 Euro oder mehr. Demgegenüber erhielten die Geringverdienenden – das Zehntel aller Beschäftigten mit den niedrigsten Bruttostundenverdiensten – pro Stunde maximal 12,24 Euro. Dadurch ergibt sich ein Lohnverhältnis von 3,32. Dieser Wert ist ein Maß für die Lohnspreizung und besagt, dass der Lohn von Besserverdienenden im April 2023 in Hessen mindestens 3,32-mal so hoch ausfiel wie der von Geringverdienenden. Im April 2022 hatte dieser Wert noch 3,60 betragen.

Der mittlere Bruttostundenverdienst, der von gleich vielen Beschäftigten über- wie unterschritten wird, belief sich im April 2023 in Hessen auf 20,74 Euro. Das errechnete Lohnverhältnis der Besserverdienenden zu dieser Mitte der Lohnskala blieb von 2022 auf 2023 nahezu konstant: Es lag in Hessen im April 2023 bei 1,96 und hatte ein Jahr zuvor bei 1,98 gelegen. Das Verhältnis des mittleren Verdiensts zum Schwellenwert der Geringverdienenden sank von April 2022 auf April 2023 von 1,82 auf 1,69.

170 000 Jobs mit gesetzlichem Mindestlohn

Im April 2023 wurden hessenweit 170 000 Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,00 Euro bezahlt. Das entsprach 5,5 Prozent aller mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse in Hessen. Im April 2022 waren rund 42 000 Jobs (1,4 Prozent) mit dem damals gültigen Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro vergütet worden. Die höhere Anzahl der Mindestlohn-Jobs im April 2023 erklärt sich vorwiegend durch den Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 Euro. Im selben Zeitraum stieg die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse, die einen rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns hatten, von 73 000 (2,4 Prozent) auf 96 000 (3,1 Prozent).



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