Wohnsituation: Durchschnittlich 3,7 Räume je Haushalt

Hessen
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Erstergebnissen des Mikrozensus zufolge hat die hessische Bevölkerung im Jahr 2022 in durchschnittlich 3,7 Wohnräumen je Haushalt gewohnt. Wie das Hessische Statistische Landesamt weiter mitteilt, lebten die Hessinnen und Hessen damit in ähnlich vielen Räumen wie im Bundesdurchschnitt, der bei 3,6 Räumen lag. Von den insgesamt 2,9 Millionen hessischen Haushalten wohnten 1,7 Millionen (58 Prozent) zur Miete, 1,2 Millionen (42 Prozent) waren Eigentümerhaushalte. Eigentümerhaushalte verfügten mit durchschnittlich 4,7 Räumen über mehr Zimmer als Mieterhaushalte mit 3,0 Räumen.

Auf die Haushaltsgröße bezogen hatten Alleinlebende mit 2,9 Räumen die durchschnittlich höchste Raumanzahl pro Person, bei Zwei-Personen-Haushalten lag die durchschnittliche Raumanzahl pro Person bei 2,0. Für Haushalte ab drei Personen standen im Durschnitt weniger als zwei Räume pro Person zur Verfügung. Unabhängig von der Haushaltsgröße lag bei Haushalten ohne Kinder die Anzahl der Räume pro Person bei 2,4. Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren hatten durchschnittlich 1,2 Räume pro Person zur Verfügung.

Diese Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Rechtliche Grundlage der Erhebung ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten zum Mikrozensus. Die hier dargestellten Erstergebnisse stammen aus dem vierjährlich erhobenen Zusatzprogramm Wohnen (Aufbereitungsstand 24. August 2023), das erstmals im Rahmen des 2020 neu gestalteten Mikrozensus durchgeführt wurde. Vergleiche mit den Ergebnissen aus früheren Jahren sind daher nur sehr eingeschränkt möglich.

Für die Ergebnisse wurden lediglich Haushalte am Hauptwohnsitz ausgewertet, die alleine in einer Wohnung leben. Das heißt, dass zum Zeitpunkt der Befragung neben dem befragten Haushalt kein weiterer Haushalt in der Wohnung gelebt hat. Insbesondere klassische Wohngemeinschaften sind daher nicht Bestandteil der ausgewiesenen Ergebnisse.

Die Angaben sind ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet worden. Das Ergebnis der Summierung der Einzeldaten kann deshalb geringfügig von der Endsumme abweichen.



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