Frauen im Berufsleben weiterhin benachteiligt

Hessen
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Drei von vier Frauen in Hessen und Thüringen sind berufstätig, Tendenz steigend.

Aber das ist nur die eine Seite des Bildes: Denn in Hessen arbeiten 51, in Thüringen 46 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Teilzeit. Und das hat Folgen, sowohl was die Karriereaussichten als auch die Bezahlung und finanzielle Absicherung im Alter betrifft. Immer noch verdienen Frauen deutlich weniger als Männer – in Hessen beträgt die Lohnlücke 18, in Thüringen sieben Prozent. Jede fünfte Frau ist im Alter von Armut bedroht. „Auch in den Chefetagen bleiben Frauen weiterhin unterrepräsentiert“, sagt Ursula König-Schneyer, Landesvertreterin der Frauen im Sozialverband VdK Hessen-Thüringen: „In Thüringen sind 31 Prozent der Führungskräfte weiblich; in Hessen sogar nur 27 Prozent. Von Chancengleichheit kann also keineswegs die Rede sein.“

Für die Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt gibt es vielfältige Gründe. Ein entscheidender Faktor bleibt nach wie vor, dass Frauen neben ihrer Berufstätigkeit weit mehr unbezahlte Sorgearbeit leisten als ihre Partner. Sie sind es, die in erster Linie den Haushalt führen und die Kinder erziehen. Und wird ein Angehöriger pflegebedürftig, erklären sich in mehr als 70 Prozent der Fälle weibliche Familienmitglieder – Mütter, Töchter, Ehefrauen – bereit, dessen Versorgung zu übernehmen. „Die Anforderungen von Kinderbetreuung und Pflege machen es für viele unmöglich, in Vollzeit zu arbeiten. Dafür, dass sie beruflich zurückstecken, werden sie zusätzlich im Alter mit einem Einkommen an oder unterhalb der Armutsgrenze bestraft, weil sich Unterbrechungen und Kürzungen in der Erwerbstätigkeit natürlich negativ auf ihre Rente auswirken“, erklärt die Landesfrauenvertreterin.

Der VdK fordert daher nicht nur, gleiche Arbeit endlich gleich zu entlohnen, sondern auch, Pflegezeiten rentenrechtlich stärker zu berücksichtigen. Außerdem müsste der Rechtsanspruch auf eine Rückkehr aus einer Teil- in eine Vollzeitbeschäftigung auf alle Unternehmen ausgedehnt werden. Bislang gilt er nur ab einer Betriebsgröße von mindestens 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. „Entscheidend ist aber, dass wir die Angebote zur Kinderbetreuung deutlich verbessern“, sagt Ursula König-Schneyer. „Wir brauchen eine flexible, kostenfreie und qualifizierte Ganztagsbetreuung in Krippen, Kindergärten und Schulen, auch in den Ferien. Das wäre ein wirksames Mittel gegen den Fachkräftemangel.“ Eine Untersuchung des Bundesfamilienministeriums ergab: Wenn alle Mütter mit Kindern unter sechs Jahren so viel arbeiten könnten, wie sie gerne möchten, stünden dem Arbeitsmarkt auf einen Schlag 840.000 zusätzliche Arbeitskräfte zur Verfügung.



PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von WETTERAU.NEWS!

online werben