Neues Solar-Förderprogramm startet

Hessen
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Wer sein selbstgenutztes Eigenheim mit einer Photovoltaik-Anlage ausrüsten will, kann in Hessen ab sofort verbilligte Kredite des Landes erhalten. Das am Mittwoch gestartete Programm gewährt Darlehen bis zu 50.000 Euro mit einem Zinszuschuss, der sie gegenüber den aktuellen Kapitalmarktkonditionen um einen vollen Prozentpunkt günstiger macht, wie Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir (Grüne) mitteilte.

„Eine eigene PV-Anlage senkt die Energiekosten und rentiert sich mittelfristig. Mit unserem Förderprogramm helfen wir Privathaushalten, diese sinnvolle Investition zu finanzieren“, sagte der Minister.

Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümerinnen selbstgenutzter Wohnimmobilien in Hessen. Gefördert werden Kauf und Installation einer PV-Anlage mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW sowie – falls gewollt - eines damit verbundenen Batteriespeichers und der erforderlichen Steuer- und Regeltechnik. Die Darlehen können einfach online beantragt werden, laufen über zehn Jahre und umfassen maximal 90 Prozent der Gesamtkosten; der Zinssatz ist festgeschrieben, das erste Jahr ist tilgungsfrei. Die Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich. 

Anträge sind bei der landeseigenen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu stellen (LINK). „Mit dem neuen Programm greifen wir nicht nur Privatpersonen bei dieser zukunftsweisenden Investition unter die Arme“, sagte Gottfried Milde, Sprecher der WIBank-Geschäftsleitung. „Wir stärken damit auch den Wirtschaftsstandort Hessen durch die Entstehung neuer, nachhaltiger Arbeitsplätze in der Solarbranche, sowohl in der Entwicklung, Produktion als auch im Installations- und Wartungsbereich.“

Hessen erleichtert zudem die Planung und Montage von Photovoltaik-Anlagen: Solarmodule bis zu einer Größe von drei Quadratmetern bedürfen ab sofort keines bauauf­sicht­lichen Verwendbarkeitsnachweises mehr. Hessen ist damit das erste Bundesland, das den entsprechenden Vorschlag des Deutschen Instituts für Bautechnik übernimmt. Die Anpassung des technischen Regelwerkes ist auch in anderen Bundesländern geplant. Bislang verlief die sogenannte Bagatellgrenze bei einer Modulgröße von zwei Quadratmetern. Inzwischen kommen jedoch – insbesondere für Freiflächenanlagen – vermehrt größere Abmessungen in den Handel.

„Wir passen die Rechtslage der Entwicklung des Markts an“, erläuterte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. „Wir erleben gerade einen Boom der Solarenergie, den wir außerordentlich begrüßen und nach Kräften unterstützen wollen.“



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