Möglichkeiten zur Speicherung von IP-Adressen

Hessen
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 20. September 2022 über die Speicherung von IP-Adressen entschieden und eine allgemeine und unterschiedslose Verkehrsdatenspeicherung für grundsätzlich unzulässig erklärt.

Gleichzeitig hat der EuGH neue Möglichkeiten aufgezeigt, um schwerste Kriminalität, wie Kindesmisshandlungen und Kinderpornografie mit der Speicherung von Verkehrsdaten zu bekämpfen.

Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) führte anlässlich der Aktuellen Stunde aus: „Jedes Jahr werden Tausende Kinder missbraucht. Gleichzeitig bleiben jedes Jahr Tausende Taten unaufgeklärt, weil den Ermittlungsbehörden die Hände gebunden sind. Wir dürfen diese schrecklichen Verbrechen nicht zulassen und müssen alles unternehmen, um Kindesmisshandlungen und Kinderpornographie erfolgreich zu bekämpfen. Es gibt Möglichkeiten, deutlich mehr dieser Taten aufzuklären. Der Europäische Gerichtshof hat vor mehr als neun Monaten in seinem Urteil klargestellt, dass die Speicherung von IP-Adressen zur Verfolgung schwerster Straftaten wie Kindermissbrauch ausdrücklich genutzt werden kann. Mir fehlt das Verständnis dafür, dass der Bundesgesetzgeber, der am Zug wäre die Entscheidung in einem Gesetz umzusetzen, nicht handelt, um das Leid der Kinder schnellstmöglich zu beenden. Es gibt lediglich einen halbherzigen Vorschlag des Bundesjustizministers Marco Buschmann, das sogenannte Quick Freeze Verfahren. Dieses ist für die Praxis untauglich: Was nicht da ist, kann auch nicht eingefroren werden. Im Übrigen durfte der Bundesjustizminister seinen Gesetzesentwurf nicht einmal versenden. Er hat schon vor vielen Monaten einen Sperrvermerk der Bundesinnenministerin kassiert, der offensichtlich immer noch gilt. Unsere hessischen Ermittlerinnen und Ermittler der Zentralstellen zur Bekämpfung von Internetkriminalität (ZIT) schlagen Alarm. Sie stehen immer wieder vor einer Wand und plädieren deshalb vehement für die Speicherung von IP-Adressen, um diese schrecklichen Verbrechen zu beenden.“

„Die Bundesregierung ist an dieser zentralen Stelle der Strafverfolgung seit Monaten handlungsunfähig und heillos zerstritten. Der Bundesjustizminister und die Bundesinnenministerin blockieren sich gegenseitig und vertreten seit mehr als neun Monaten unterschiedliche Standpunkte. Und eine Einigung ist nicht in Sicht. In Hessen ziehen der Innenminister und der Justizminister an einem Strang. Peter Beuth und ich treten gemeinsam für einen starken und konsequenten Rechtsstaat ein. Der Schutz der Kinder hat für uns höchste Priorität. Die Bundesinnenministerin fällt immer wieder als Ankündigungsministerin ohne Durchsetzungswillen oder Durchsetzungskraft auf. Das darf so nicht weitergehen. Die Zahlen sprechen für sich: Die Verbreitung strafbarer pornografischer Inhalte über das Internet hat zwischen 2015 und 2022 um 598 Prozent zugenommen. Auch die Hinweise des National Center for Exploited Children (NCMEC) aus den USA haben sich binnen fünf Jahren mehr als verdreifacht. Wir haben also viel mehr Fälle und gleichzeitig mehr Ansatzpunkte für die Ermittlerinnen und Ermittler. Das Bundeskriminalamt (BKA) geht davon aus, dass bei einer Speicherlänge von 26 Tagen die hypothetischen Ermittlungserfolge auf 90 Prozent steigen und die Fälle ohne Ermittlungserfolg von 66.000 auf 6.500 sinken würden. Damit würden über 60.000 Täter zusätzlich überführt und mindestens genauso viele Kinder aus dem Leid befreit werden können. Das deckt sich mit den Erfahrungswerten der hessischen Ermittlerinnen und Ermittlern. Hier darf es nicht vorrangig um Datenschutz, sondern hier muss der Kinderschutz an erster Stelle stehen. Ich appelliere daher an die Bundesregierung, schnellstmöglich zu handeln und alle zur Verfügung stehenden Mittel auszunutzen, um eine konsequente Strafverfolgung zu ermöglichen und damit die Kleinsten in unserer Gesellschaft endlich wirksam zu schützen“, so Justizminister Roman Poseck abschließend.



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