GRÜNE lehnen anlasslose Datenspeicherung ab

Hessen
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Dass eine anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten aller Bürger*innen verfassungswidrig ist, haben sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der europäische Gerichtshof klar entschieden.

Für uns GRÜNE gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Die Speicherung von personenbezogenen Daten muss immer anlassbezogen und verhältnismäßig sein.

Deshalb setzen sich die GRÜNEN in der Bundesregierung für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den legitimen Strafverfolgungsinteressen und den Grundrechten der Bürger*innen ein. Wir sind der Meinung, dass das mit dem Quick-Freeze-Verfahren erreicht werden kann. Nur dann, wenn der konkrete Verdacht einer schweren Straftat vorliegt, dürfen die Verbindungsdaten der mutmaßlichen Straftäter*innen für einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden. Wenn sich im Verlauf der weiteren Ermittlungen zeigt, dass die Daten tatsächlich für das Verfahren relevant sind, dürfen die Ermittler*innen in einem zweiten Schritt auf die relevanten Daten zugreifen. Sowohl das Einfrieren als auch die spätere Übermittlung an die Behörden benötigen eine gerichtliche Anordnung.

Die innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Eva Goldbach: „Dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser sich jetzt vehement für eine anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten einsetzt, passt so gar nicht zu den Positionen der hessischen SPD. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien im Bund ist festgehalten, dass es keine anlasslose Datenspeicherung mehr geben soll. Daten dürfen nur rechtssicher, anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können.“



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