Schweigen über Fehler im Gesetz ist Missachtung des Parlaments

Hessen
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Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn, Vizepräsident des Hessischen Landtags und Wahlrechtsexperte der Fraktion der Freien Demokraten, hat Innenminister Peter Beuth eine mangelnde Fehlerkultur vorgeworfen.

Hintergrund ist ein 2006 entstandener Fehler im Landtagswahlgesetz, der dem Innenministerium seit 2016 bekannt war und erst in diesem Jahr korrigiert wurde. Der Fehler hat zu der Frage geführt, ob das Nachrücken von CDU-Listenkandidatin Eva Kühne-Hörmann für den direkt gewählten und jetzt aus dem Landtag ausgeschiedenen Volker Bouffier rechtens war. „Die Aussage der Landesregierung, es sei müßig, sich mit der Entstehung des Fehlers zu beschäftigen, zeugt von Ignoranz und einem mangelnden Gefühl für den Umgang mit Fehlern“, kritisiert Hahn, nachdem heute im Innenausschuss ein Dringlicher Berichtsantrag von Freien Demokraten und SPD zu diesem Thema beantwortet worden war. „Wenn seit 2006 ein falscher Wortlaut veröffentlicht ist, ist dadurch ein Vertrauenstatbestand geschaffen, der nicht einfach weggewischt werden kann. Menschen müssen darauf vertrauen können, dass Gesetze stimmen“, gibt Hahn zu bedenken.

Er ergänzt: „Es ist ein Skandal, dass nach Auffallen des Fehlers sechs Jahre vergangen sind, ehe er korrigiert wurde. In diesen sechs Jahren sind zudem weder der Gesetzgeber noch die Staatskanzlei über den Fehler informiert worden. Noch nicht mal im jüngsten Gesetzgebungsverfahren zum Landtagswahlrecht wurde darüber informiert; selbst uns Freien Demokraten als Mitantragsteller wurde nicht die Wahrheit gesagt. Im Gesetzgebungsverfahren nicht darauf hinzuweisen, dass ein gut 15 Jahre alter Fehler korrigiert werden muss, ist eine Missachtung des Parlaments!“

 



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