Verfügbares Einkommen der Hessen um 3,8 Prozent gestiegen

Hessen
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Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte in Hessen hat im Jahr 2022 um 3,8 Prozent oder 950 Euro pro Kopf gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Im Bund betrug der Zuwachs 5,6 Prozent oder 1 360 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Das Einkommensniveau in Hessen lag mit 25 860 Euro je Einwohnerin und Einwohner 0,1 Prozent über dem des Bundes (25 830 Euro).

Das verfügbare Einkommen kann von den privaten Haushalten vollständig für die Zwecke „Konsum“ und „Sparen“ eingesetzt werden. Es entsteht aus den Einkommen aus Arbeit und Vermögen, die zusammen das Primäreinkommen bilden, sowie der überwiegend staatlichen Einkommensumverteilung.

Primäreinkommen mit 4,9 Prozent deutlich gestiegen

Das Primäreinkommen betrug 2022 in Hessen 33 130 Euro je Einwohnerin und Einwohner (plus 4,9 Prozent gegenüber 2021). Es lag um 1 670 Euro oder 5,3 Prozent über dem Bundesdurchschnitt von 31 460 Euro.

Innerhalb der Primäreinkommen stiegen die Vermögenseinkommen pro Kopf um 18,2 Prozent. Die Arbeitnehmerentgelte, die gut drei Viertel der Primäreinkommen ausmachen, nahmen um 4,1 Prozent zu. Neben dem Rückgang der Kurzarbeit zum Ende der Corona-Pandemie haben vor allem steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichszahlungen und höhere Tarifabschlüsse zum Anstieg beigetragen. Hinzu kommt der im Oktober 2022 erhöhte gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro. Dagegen gingen die „Betriebsüberschüsse/Selbstständigeneinkommen“ pro Kopf um 7,9 Prozent zurück.

Aus dem hessischen Primäreinkommen flossen durchschnittlich 16 690 Euro pro Kopf überwiegend als Sozialabgaben, Einkommensteuer sowie sonstige direkte Steuern und Abgaben an den Staat. Davon ging mehr als die Hälfte (9 420 Euro pro Kopf) über Zahlungen wie Rente oder Arbeitslosengeld an die privaten Haushalte zurück. Den Saldo dieser Umverteilung in Höhe von      7 270 Euro pro Kopf nutzte der Staat zur Erfüllung eigener Aufgaben. Dieser Saldo legte in Hessen von 2021 auf 2022 um 9,2 Prozent zu.

Hinweise:

Die Berechnungen beruhen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf einer unvollständigen Datenbasis: Zwar liegen erste Daten für die Berechnung bereits einige Wochen nach dem Berichtsjahr (2022) vor, die meisten relevanten Datenquellen sind jedoch erst eineinhalb bis drei Jahre später verfügbar. Mit dieser Veröffentlichung wurden auch die drei Vorjahre (2019 bis 2021) überarbeitet. Die bisher veröffentlichten Ergebnisse für diese Jahre verlieren hiermit ihre Gültigkeit.



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